Wer Tee verkauft, muss steuerlich genau differenzieren: Während loser Tee im Regal als Lebensmittel mit 7 % besteuert wird, sieht es in der Gastronomie anders aus. Seit dem 01.01.2026 gibt es eine klare Neuregelung, die jedoch eine tückische Ausnahme für Getränke bereithält.

Wer hier falsch kalkuliert, riskiert Probleme bei der Betriebsprüfung. Aber es gibt wichtige Details, die du für dein Café oder deinen Shop kennen musst.

Was ist der Mehrwertsteuersatz für Tee im Handel?

Tee ist ein Lebensmittel und fällt in Deutschland, wie alle Lebensmittel, unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Das gilt für:

  • losen Tee

  • Teebeutel

  • abgepackte Teemischungen

  • Tee als Verkaufsware im Shop

In diesem Fall wird Tee einfach wie jedes andere Lebensmittel besteuert: 7 % Mehrwertsteuer.

Für Teehändler und Gastronomiebetriebe ist die korrekte steuerliche Einordnung entscheidend für Kalkulation und Margen. Wer als Händler hochwertigen Tee mit klarer Preisstruktur sucht, findet hier weitere Informationen für Geschäftskunden.

Wie ist die Lage in der Gastronomie seit 2026?

Eine Tasse Tee steht in einem Cafe und wird mit 19% besteuert

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein einheitlicher ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 % für Speisen in der Gastronomie, also auch für Tee, wenn er als Teil einer gastronomischen Leistung verzehrt wird, sowohl vor Ort als auch To-go. Dieses neue Gesetz wurde im Rahmen der Steuerreform beschlossen und dauerhaft eingeführt, um den Gastro-Betrieben Planungssicherheit zu geben und Unterschiede zwischen Vor-Ort-Verzehr und Take-Away abzubauen.

Wichtig ist eine Rechtslage aus dem Umsatzsteuergesetz:

  • Speisen → 7 % (auch im Café oder Restaurant)

  • Getränke → nach wie vor regulär 19 %, unser Thema hier ist Tee als Getränk, aber zur Klarstellung gibt es die Sonderregelung

Nur für Getränke gilt laut den offiziellen Quellen bislang weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 %, während Speisen auf 7 % gesenkt wurden.
Das bedeutet für Tee als Getränkeprodukt, das im Café serviert wird:
grundsätzlich 19 % Umsatzsteuer, solange Tee als „Getränk“ klassifiziert ist, das ist nach aktueller Rechtslage klarer als am Anfang beschrieben.

Tee im Café oder Restaurant - Welcher Mehrwertsteuersatz?

Für Getränke wie Tee gilt nach aktueller Rechtslage weiterhin der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.
Grund: Die Gesetzesänderung ab 2026 senkt zwar die Mehrwertsteuer für Speisen auf 7 %, aber nicht automatisch für Getränke. Diese werden weiterhin regulär besteuert, es sei denn, es liegt eine ausdrücklich begünstigte Sonderregel vor, z. B. für spezifische Mischgetränke mit hohem Milchanteil.

Fazit für die Praxis:

  • Tee als Produkt im Handel → 7 % MWSt

  • Tee als Getränk im Café/Restaurant → 19 % MWSt

Was bedeutet „To-Go“ oder Lieferung für die Mehrwertsteuer?

Nach der gesetzlichen Neuregelung:

  • Speisen außer Haus → 7 %

  • Getränke außer Haus (auch To-go) → weiterhin 19 %

Das ist wichtig für Cafés und Gastronomie-Betriebe mit verschiedenen Verkaufsformen, denn Steuersatz und Preis müssen korrekt ausgewiesen werden.

Beispiel:
Wenn ein Café Tee in einem Becher für Kunden zum Mitnehmen verkauft, bleibt der Steuersatz 19 % für das Getränk, auch wenn der Ort des Konsums anders ist. Diese Unterscheidung bleibt relevant.

 

Warum bleibt Tee als Getränk höher besteuert?

Die Steuerregel unterscheidet nicht nach Produktname, sondern nach Art der Leistung:

  • Speisen gelten im Steuerrecht als Lebensmittel und profitieren 2026 von 7 %.

  • Getränke bleiben steuerlich anders erfasst und werden in der Gastronomie und für Getränkelieferungen mit dem regulären Satz von 19 % besteuert.

Das mag auf den ersten Blick uneinheitlich wirken, ist aber steuerrechtlich bindend und wird von den Finanzbehörden so umgesetzt.

Beispiele aus dem Alltag

Situation Mehrwertsteuer auf Tee
Tee als Ware im Shop (loser Tee) 7 %
Teebeutel im Supermarkt 7 %
Tee im Café serviert 19 %
Tee „To-go“ im Becher 19 %
Tee im Frühstücksbuffet 19 %

Quelle: https://www.frankfurt-main.ihk.de/branchenthemen/portal-gastronomie-tourismus-und-gesundheitswirtschaft/wichtige-informationen-zum-gaststaettengewerbe/news-fuer-die-gastronomie/reduzierter-mehrwertsteuersatz-6847546?utm_source=chatgpt.com

Fazit

Tee als Produkt unterliegt in Deutschland grundsätzlich dem ermäßigten Satz von 7 % Mehrwertsteuer, sowohl im Einzelhandel als auch beim Verkauf abgepackter Ware. Seit dem 01.01.2026 gilt der reduzierte Satz für Speisen in der Gastronomie ebenfalls dauerhaft. Allerdings werden Getränke wie Tee in Cafés, Restaurants oder To-go weiterhin mit dem regulären Satz von 19 % besteuert.

Für Händler, Gastronomiebetreiber und Verbraucher ist dieser Unterschied entscheidend, er wirkt sich auf Preisgestaltung, Kassenprogrammierung und Abrechnung aus und sollte nicht verwechselt werden.

 

Hinweis: Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen (Stand 2026), jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit oder individuelle steuerliche Besonderheiten; verbindliche Auskünfte erteilt im Zweifel das zuständige Finanzamt oder ein Steuerberater.

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FAQs

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Tee?


Tee unterliegt in Deutschland dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Das gilt für losen Tee, Teebeutel und aromatisierte Teemischungen.

Gilt der 7 %-Steuersatz auch in der Gastronomie?

Ja. Seit dem 01.01.2026 gilt für Speisen und Getränke in der Gastronomie einheitlich der ermäßigte Steuersatz von 7 % - unabhängig davon, ob der Tee im Café vor Ort konsumiert oder To-go verkauft wird.

Gibt es Unterschiede zwischen Handel und Café?

Aktuell nicht beim Steuersatz.

Sowohl der Verkauf im Einzelhandel als auch im Café oder Restaurant unterliegt 7 % Mehrwertsteuer. Die frühere Unterscheidung zwischen Ware (7 %) und Dienstleistung (19 %) greift hier nicht mehr.

Wann können 19 % Mehrwertsteuer auf Tee anfallen?

19 % können nur dann relevant werden, wenn Tee im Rahmen einer nicht begünstigten Leistung verkauft wird, etwa bei bestimmten Event- oder Cateringkonstellationen mit zusätzlichen Leistungen. Das ist jedoch nicht der Regelfall.

Gilt der gleiche Steuersatz für Kaffee?

Nein. Für Kaffee gelten teilweise andere steuerliche Regelungen, insbesondere bei verarbeiteten Produkten oder Mischgetränken. Hier lohnt sich eine separate Betrachtung.

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